Benutzungs- und Gebührenordnung

Benutzungs- und Gebührenordnung

Stadtbücherei St. Martin Illertissen

Die Stadtbücherei St. Martin ist eine öffentliche Einrichtung der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Martin Illertissen in Kooperation mit der Stadt Illertissen.

Die Bücherei steht als öffentliche Bücherei jedem Interessenten zur Verfügung.

Sie ist dem St. Michaelsbund e.V. in München angeschlossen.

Sie dient der Information, Unterhaltung, Bildung und Weiterbildung.

Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

1. Benutzung

Für die Benutzung wird eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben.

Ab dem 01.06.2018 beträgt die Jahresgebühr für Erwachsene 10 Euro,

für Kinder sowie Jugendliche bis 18 Jahre 5 Euro und für Familien 15 Euro.

Zu einer Familie zählen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und deren minderjährige Kinder.

Öffnungszeiten siehe Startseite

2. Anmeldung

Der Benutzer meldet sich unter Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises persönlich an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen zusätzlich die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vorlegen.

Mit der eigenhändigen Unterschrift bei der Anmeldung erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Benutzungsordnung an.

Jeder Wohnungs- und Namenswechsel sowie Änderungen bei der Telefonnummer sind der Bücherei mitzuteilen.

Nach der Anmeldung erhält jeder zahlende Benutzer ab dem vollendeten 6. Lebensjahr einen Leserausweis, der nicht übertragbar ist. Bei Antrag auf einen Familienausweis ist ein Erziehungsberechtigter Inhaber des Hauptausweises und übernimmt als solcher die Haftung. Der Leserausweis bleibt Eigentum der Stadtbücherei Illertissen; sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich zu melden.

3. Ausleihen, Verlängerungen, Vorbestellungen

Medien aller Art werden unentgeltlich ausgeliehen.

Die Leihfrist für Bücher, Spiele, CDs, Tiptoi Medien und Tonies  beträgt 4 Wochen,

für Saisonbücher (Weihnachten, Ostern) 2 Wochen und für die neueste Zeitschrift  1 Woche.

Auf Antrag kann vor Fristablauf die Leihfrist einmalig um 2 Wochen verlängert werden,

wenn diese Medien nicht anderweitig benötigt werden. Ausnahmen:

Bei den neuesten Romanen, Zeitschriften und Saisonbüchern ist eine Verlängerung nicht möglich.

Bei Überschreiten der Leihfrist werden Versäumnisgebühren fällig. (siehe Punkt 7)

Die Stadtbücherei St. Martin ist berechtigt, die ausgeliehenen Medien jederzeit zurückzufordern.

Der Benutzer kann bis zu drei ausgeliehene Medien vorbestellen.

Bei Zeitschriften ist eine Vorbestellung nicht möglich.

4. Bayerischer Leihverkehr

Sachliteratur, die im Bestand der Stadtbücherei St. Martin nicht vorhanden ist, kann durch den bayerischen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien besorgt werden. Für jede Bestellung ist eine Unkostenbeteiligung in Höhe der Portogebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr an die Stadtbücherei zu entrichten. Bei Überschreitung der Leihfrist werden Versäumnisgebühren erhoben.

 5. Behandlung der entliehenen Medien

Jeder Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verschmutzung, Beschädigung und Verlust zu bewahren.

Der Benutzer hat den Zustand der Medien bei der Aushändigung zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt.

Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

6. Haftung

Jeder Benutzer haftet für die auf seinen Namen ausgeliehenen Medien.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für die minderjährigen Kinder.

Bei Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig in der Höhe des momentanen Neupreises.

Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige, übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Stadtbücherei St. Martin während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits ausgeliehenen Medien dürfen erst nach der Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgebracht werden.

7. Versäumnis- und Mahngebühren

Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, sind Versäumnisgebühren zu entrichten.

Die Versäumnisgebühren betragen bei Büchern, Spielen, CDs, Tiptoi Medien und Tonies pro Woche und Medium 50 Cent, bei Zeitschriften und Saisonbüchern pro Tag und Medium 10 Cent, und werden mit Ablauf der Leihfrist fällig.

Vier Wochen nach Überschreitung der Leihfrist erhält der Benutzer die erste schriftliche Mahnung. Weitere Mahnungen erfolgen im zweiwöchigen Abstand. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro berechnet. Die im Mahnschreiben angegebene Höhe der Säumnisgebühren erhöht sich bis zur tatsächlichen Rückgabe weiter.

Bleibt auch die dritte Mahnung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen erfolglos, werden die Medien zum Neupreis in Rechnung gestellt.

Die Versäumnisgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn der Benutzer keine schriftlichen Mahnungen erhalten hat. Sie werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

Im Zweifelsfall werden die Unterlagen der Stadtbücherei St. Martin als richtig anerkannt.

8. Hausordnung

Jeder Benutzer hat sich in den Räumen der Stadtbücherei St. Martin so zu verhalten, dass er keinen anderen Benutzer stört.

Das Essen und Rauchen ist nicht gestattet.

Tiere dürfen nicht in die Büchereiräume mitgebracht werden.

Für Garderobe und abhanden gekommene Sachen wird nicht gehaftet.

9. Ausschluss von der Benutzung

Wer gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstößt, kann auf Zeit oder auf Dauer von der Benutzung der Stadtbücherei St. Martin Illertissen ausgeschlossen werden.

10. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.06.2018 in Kraft

 

Illertissen, Mai 2018

Jürgen Eisen                                                                                      Dr. Andreas Specker

1. Bürgermeister                                                                               Stadtpfarrer

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