Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Hallbergmoos - Stand: 1. Januar 2024
1. Allgemeines
Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Hallbergmoos im Sinne des Art. 21 GO und der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Hallbergmoos. Sie hat die Aufgabe Medien zu Zwecken der Information und Bildung, Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
Die Bücherei kann von jedermann nach den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung auf privatrechtlicher Grundlage genutzt werden. Mit Betreten der Bücherei erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an.
Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen, sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
2. Anmeldung und Datenschutz
Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis.
Kinder ab Schuleintritt benötigen einen eigenen Ausweis.
Bei der Anmeldung von Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
Mit seiner Unterschrift stimmt der Benutzer bzw. Erziehungsberechtigte der elektronischen Speicherung seiner Daten zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und zu statistischen Zwecken zu. Die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden beachtet. Bei Rückgabe des Benutzerausweises werden alle Daten gelöscht.
Die Benutzer ist verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
3. Benutzerausweis
Die Gebühr für die Erstellung des Benutzerausweises beträgt einmalig 5 Euro pro Person.
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Er bleibt Eigentum der Bücherei und ist auf Verlangen vorzuzeigen. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen, damit dieser gesperrt werden kann. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. die gesetzliche Vertretung.
Eine Weitergabe des Benutzerausweises an Dritte ist nicht erlaubt. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch die unzulässige Weitergabe des Benutzerausweises an Dritte entstehen.
Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten Ausweis wird nochmals die Gebühr von Euro 5 erhoben.
4. Ausleihe, Leihfrist
Die Ausleihe von Medien ist nur mit eine gültigen Benutzerausweis zulässig.
Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts und sonstige Rechte Dritter zu beachten. Bei Verletzung haftet der Benutzer. Der Nutzer stellt die Bücherei diesbezüglich von jeder Haftung frei.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG.
Die Ausleihmenge ist generell unbegrenzt.
Ausnahme: Toniefiguren: 3 pro Ausleihe
Die Leihfrist beträgt für
- Bücher, SAMI-Bär, Hörbücher, CDs, DVDs 4 Wochen
- Zeitschriften, Spiele, Toniefiguren 2 Wochen
Außer Zeitschriften, können die entliehenen Medien vor Ablauf der Leihfrist bis zu 2mal verlängert werden, jedoch nur, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
Verlängerungen sind möglich
- per Internet im WebOPAC über das Leserkonto
- telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten
- per Email an buecherei@hallbergmoos.de
Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch eine Vormerkung entgegennehmen. Eine Vorbestellung ist auch über das Internet im WebOPAC unter dem Leserkonto möglich. Reservierte Medien müssen innerhalb einer Woche abgeholt werden, ansonsten wird die Vorbestellung aufgehoben.
5. Fernleihe
Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Sachbücher können über den Leihverkehr nach den jeweils gültigen Bestimmungen der anderen Bibliotheken beschafft werden. Die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich. Der Fernleihdienst ist kostenlos. Etwaige anfallende Kosten für Kopien sind jedoch vom Leser zu tragen.
Eine Garantie, dass ein über Fernleihe bestelltes Medium tatsächlich beschafft werden kann, wird nicht gegeben.
6. Rückgabe der Medien, Gebühren
Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhänig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgt ist.
Für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung ist eine Mahngebühr zu entrichten.
Versäumnis- und Mahngebühren, sowie sonstige Forderungen (z.B. aus Medienersatz) werden ggf. auf dem Rechtsweg geltend gemacht.
Wird ein Benutzer oder der gesetzliche Vertreter in einer schriftlichen Erinnerung zur Rückgabe ausgeliehener Medien aufgefordert, ist er von einer weiteren Ausleihe solange ausgeschlossen, bis er die Meiden zurückgebracht und die Säumnisgebühren ausgeglichen hat.
7. Ausleihzeiten:
Montag 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 11.00 Uhr
Mittwoch 15.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 11.30 Uhr
8. Behandlung der Medien, Haftung
Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel und auf Vollständigkeit zu überprüfen und vorhandene Mängel sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als im einwandfreien Zustand durch die Gemeindebücherei ausgehändigt.
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer bzw. der gesetzliche Vertreter nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen schadenersatzpflichtig. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
Die Höhe des Schadenersatzes bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
Eine Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht erlaubt. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.
Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände des Benutzers während des Aufenthalts in der Bücherei wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhandengekommen sind.
9. Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten
Benutzer, in deren Wohnung eine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung auftritt, dürfen die Bücherei während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen.
Sie haben die Bücherei zu verständigen, soweit sie in dieser Zeit im Besitz von Medien der Bücherei sind. Sie haben für die Desinfektion der Medien zu sorgen und die Kosten hierfür zu tragen.
10. Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei oder deren Mitarbeiter wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
11. Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Benutzungs-oder Hausordnung verstoßen, insbesondere die Ausleihfristen wiederholt überschreiten und/oder entstandene Kosten nicht entrichten, können befristet oder dauernd von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. Der Ausweis ist unverzüglich zurückzugeben.
12. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft.