Benutzungsordnung

Leseordnung für die Stadtbücherei Spalt

1. Allgemeine Bestimmungen
Die Stadt Spalt betreibt eine Bücherei als öffentliche und gemeinnützige Einrichtung. Sie bietet jedermann Bücher und sonstige Medien zur Ausleihe an. Die Ausleihe ist kostenlos.

2. Benutzerkreis
Jedermann ist berechtigt die Stadtbücherei zu nutzen. Die Leitung der Bücherei kann im Einzelfall besondere Bedingungen treffen.

3. Anmeldung
Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises an. Bei Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann für die Nutzung der Bücherei die schriftliche Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten verlangt werden.

Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Benutzerordnung an. Die in der Leserdatei gespeicherten Daten dienen lediglich internen Zwecken und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Jeder Benutzer erhält für einen einmaligen Unkostenbeitrag in Höhe von 3,,00 Euro einen Leserausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Bücherei bleibt. Der Verlust des Ausweises und jeder Wohnungswechsel ist der Bücherei bekannt zu geben.

4. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bücherei werden von der Stadt Spalt festgesetzt und bekannt gemacht.

5. Medienausleihe, Verlängerung, Vormerkung
Für die Ausgabe von Büchern und sonstiger Medien ist der Leserausweis vorzulegen.

Die Leihfristen betragen für

  • Bücher  - 4 Wochen
  • CD’s      - 2 Wochen
  • DVDs    - 2 Wochen
  • Tonies   - 2 Wochen
  • Zeitschriften - 1 Woche

Das genaue Rückgabedatum steht auf der Ausleihquittung. Eine Verlängerung der Leihfrist ist 1 Mal möglich (persönlich oder telefonisch). Ausgeliehene Bücher und Medien können vorbestellt werden.

6. Haftung
Jeder Benutzer verpflichtet sich, die entliehenen Bücher und sonstigen Medien schonend zu behandeln. Reparaturen dürfen nur von der Bücherei vorgenommen werden. Verluste sind unverzüglich der Bücherei anzuzeigen. Bei Beschädigungen oder Verlust ist der Entleiher zum Ersatz verpflichtet, bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte. Bei der Beschädigung eines Etiketts auf der Rückseite des Mediums wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 3,00 Euro erhoben.

7. Versäumnisentgelt
Für alle ausgeliehenen Medien ist nach Ablauf der festgelegten Leihfrist zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten. Es beträgt für jeden entliehenen Gegenstand und je angefangene Woche 0,50 Euro Das Versäumnisentgelt ist auch dann zu bezahlen, wenn der Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten hat. Nach erfolgloser Mahnung werden die entliehenen Medien durch Boten oder auf dem Rechtsweg eingezogen. Für die Abholung sind zusätzlich zum Versäumnisentgelt 15,00 Euro zu bezahlen.

8. Hausordnung
Jeder Besucher verhält sich in den Räumen der Bücherei so, dass er keinen anderen Besucher stört. Die Büchereimitarbeiterinnen üben in der Bücherei das Hausrecht aus. Deren Anordnung ist deshalb Folge zu leisten. Rauchen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen im Interesse der übrigen Besucher nicht mitgebracht werden.

9. Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsanordnung oder der Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

Spalt, 15. Mai 2013
Stadt Spalt
Udo Weingart
1.Bürgermeister

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