1. Allgemeine Bestimmungen
Die Stadt Spalt betreibt eine Bücherei als öffentliche und gemeinnützige Einrichtung. Sie bietet jedermann Bücher und sonstige Medien zur Ausleihe an. Die Ausleihe ist kostenlos.
2. Benutzerkreis
Jedermann ist berechtigt die Stadtbücherei zu nutzen. Die Leitung der Bücherei kann im Einzelfall besondere Bedingungen treffen.
3. Anmeldung
Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises an. Bei Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann für die Nutzung der Bücherei die schriftliche Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten verlangt werden.
Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Benutzerordnung an. Die in der Leserdatei gespeicherten Daten dienen lediglich internen Zwecken und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Jeder Benutzer erhält für einen einmaligen Unkostenbeitrag in Höhe von 3,,00 Euro einen Leserausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Bücherei bleibt. Der Verlust des Ausweises und jeder Wohnungswechsel ist der Bücherei bekannt zu geben.
4. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bücherei werden von der Stadt Spalt festgesetzt und bekannt gemacht.
5. Medienausleihe, Verlängerung, Vormerkung
Für die Ausgabe von Büchern und sonstiger Medien ist der Leserausweis vorzulegen.
Die Leihfristen betragen für
- Bücher - 4 Wochen
- CD’s - 2 Wochen
- DVDs - 2 Wochen
- Tonies - 2 Wochen
- Zeitschriften - 1 Woche
Das genaue Rückgabedatum steht auf der Ausleihquittung. Eine Verlängerung der Leihfrist ist 1 Mal möglich (persönlich oder telefonisch). Ausgeliehene Bücher und Medien können vorbestellt werden.