- Können die Kinder etwas ausleihen während des Besuchs mit der Schule?
Ja, sobald ein Kind einen Leserausweis unserer Bücherei hat , kann es sich bis zu drei Bücher ausleihen,
Jedes Kind darf allerdings auch nur drei "Schulausleihen" zu Hause haben.
Vergisst es, die Bücher zum nächsten Klassenbesuch mitzubringen,
kann es nur bis zu drei Büchern aufstocken bzw. keines mehr ausleihen, wenn es schon drei daheim hat.
Ausleihen aus dem normalen Öffnungsbetrieb werden natürlich nicht mitgezählt und sind auch nicht auf drei begrenzt.
- Wie lange dürfen die Kinder die entliehenen Bücher behalten?
Der Rückgabetermin richtet sich nach dem nächsten Klassenbesuch.
Während im Normalbetrieb Bücher nach vier Wochen spätestens abgegeben oder verlängert werden müssen, kann hier die Ausleihzeit länger aber auch mal kürzer sein.
Als Rückgabetermin wird der Samstag, Sonntag oder Dienstag (an dem Tag ist kein Öffnungsbetrieb) nach dem nächsten Klassenbesuch in der Bücherei
eingetragen; so können die Kinder und wir Bücherei-Mitarbeiterinnen die "Schulausleihen" erkennen; denn an diesen Tagen gibt es keine Rückgabe-termine aus dem Normalbetrieb.
Wichtig: der Rückgabetermin entspricht nicht dem nächsten Besuchstermin, dieser liegt entweder am Mittwoch, Freitag oder Montag davor.
Natürlich können die Bücher auch früher zurückgegeben werden.
- Dürfen die Kinder auch DVDs und Hörbücher (CDs) ausleihen?
Nein, beim Klassenbesuch geht es nur um Bücher und vielleicht auch noch Comichefte
Spiele, Konsolenspiele, DVDs und CDs können die Kinder im Normalbetrieb ausleihen -
natürlich unter Berücksichtigung der Altersbeschränkung der jeweiligen Filme.