Benutzungsregelungen

Gesonderte Benutzungsregelung für die Ausleihe von Medien der Hessischen Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken

I. Allgemeines

1) Die Fachstelle ist eine Abteilung der Hochschul-und Landesbibliothek RheinMain. Es gelten dementsprechend zudem die Regelungen der Benutzungsordnung der Bibliothek. Jede Öffentliche bzw. Schulbibliothek sowie jeder Lehrer in Hessen kann den Ausleihservice der Fachstelle nutzen und deren Medien entleihen.

2) Die Benutzung und Ausleihe sind für Öffentliche Bibliotheken, Schulbibliotheken und Lehrer in Hessen in der Regel kostenlos.

3) Die ausleihbaren Medien der Fachstelle sind:

  • Themenkisten (Auf Wunsch können die Titeldaten als „Mab II-Daten" (für Standard Bibliothekssoftware) zur Verfügung gestellt werden)
  • Bilderbuchkinos (mit Dias oder CD-ROM)
  • Kamishibai
  • Fachliteratur zum Bibliothekswesen

 

II. Anmeldung, Benutzung

1) Die Anmeldung erfolgt durch die Ansprechperson in der entleihenden Bibliothek (nachfolgend Entleiher) bei der ersten Entleihung in der Fachstelle. Lehrer/innen werden persönlich aufgenommen.

2) Bei der Zulassung zur Benutzung werden die Entleiher über die Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert.

3) Die Fachstelle verarbeitet folgende personenbezogene Daten der Entleiher nach erfolgter Einwilligung:

  1. Familienname,
  2. Vorname(n),
  3. Name und Anschrift der ausleihenden Bibliothek/Schule bzw. Wohnanschrift des Lehrers/der Lehrerin
  4. Mail-Adresse
  5. Telefonnummer (freiwillig)
  6. Entleihdaten

4) Die personenbezogenen Daten unterliegen den Bestimmungen über den Datenschutz. Sie werden gelöscht, sobald die Zulassung zur Ausleihe erlischt und alle Benutzungsvorgänge abgeschlossen sind.

5) Adress- und Namensänderungen sind der Fachstelle unverzüglich mitzuteilen.

 

III. Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung

1) Medien werden nur der Ansprechperson der entleihenden Bibliothek bzw. dem Lehrer ausgeliehen.

2) Die Leihfrist beträgt:

• für Themenkisten: 3 Monate

• für Bilderbuchkinos: 4 Wochen

• für Kamishibai: 4 Wochen

• für Fachliteratur: 4 Wochen

3) Die Leihfrist einzelner Medien kann auf Antrag verlängert werden, sofern keine Vormerkung für das jeweilige Medium vorliegt. Die Verlängerungsfrist beginnt mit dem Tag des Antrags auf Verlängerung.

4) Ausgeliehene Medien können auf Antrag vorgemerkt werden.

5) Die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Medien ist begrenzt:

  • Themenkisten: max. 5 Kisten
  • Bilderbuchkinos: max. 3 Exemplare
  • Kamishibai: max. 3 Exemplare
  • Fachliteratur: max. 5 Titel

6) Bei der Entleihung von Tonträgern, Bildtonträgern und Datenträgern (insbesondere Bilderbuchkinos) sind die Bestimmungen des Urheberrechts und die Nutzungsbestimmungen des Herstellers einzuhalten.

7) Die Fachstelle haftet nicht für Schäden, die durch Tonträger, Bildtonträger und Datenträger an Abspielgeräten entstehen.

8) Bei der Bereitstellung von „Mab II-Daten" sind diese vom Entleiher selbst auf Virenbefall zu überprüfen. Die Fachstelle haftet nicht für Schäden, die durch nicht erkannte Viren an Dateien und Datenträgern der Benutzerinnen und Benutzer entstehen.

9) Die entliehenen Medien und deren Behältnisse (Boxen und Hüllen) sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

10) Der Entleiher ist verpflichtet, Beschädigungen sowie den Verlust entliehener Medien der Fachstelle unverzüglich anzuzeigen. Der Entleiher muss die Kosten für die Wiederbeschaffung der Medien tragen.

 

IV Ausschluss

1) Entleiher, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Ausleihbedingungen verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Ausleihe der Fachstelle ausgeschlossen werden.

2) Bei Leihfristüberschreitungen bleibt der Entleiher bis zur Rückgabe der Medien von der Ausleihe der Fachstelle ausgeschlossen.

 

Stand: 7. Juni 2018

In meinem Konto anmelden.