Kommunikation via E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie uns ausdrücklich die Art der gewünschten Kommunikation mitteilen.
E-Mails mit Dateianhängen (Attachments):
Grundsätzlich ist es möglich, E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Langenzenn zu versenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass nicht alle verfügbaren Dateiformate unterstützt werden können. Dies bedeutet, dass diese E-Mails möglicherweise nicht gelesen und bearbeitet werden können. In diesem Fall ist ein rechtlicher Zugang Ihrer E-Mail nicht erfolgt. Eine Rechtsverbindlichkeit ist dann ebenfalls nicht gegeben. Attachments, die Makros bzw. ausführbaren Code enthalten, werden ebenfalls nicht gelesen bzw. bearbeitet.
Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:
- MS Word (.doc, .docx),
- MS Excel (.xls, .xlsx),
- Adobe Acrobat Reader (.pdf),
- Textformate (.txt, .rtf),
- Bilddateien (.jpg),
- Komprimierte Dateien (.zip).
Die Größe der Dateianhänge darf ein Volumen von 5 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Bei nicht zu verarbeitenden E-Mails erhalten Sie, soweit technisch möglich, eine Mitteilung. Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir derzeit noch keine verschlüsselten E-Mails empfangen bzw. elektronische Signaturen nicht auf Gültigkeit und Echtheit überprüfen.
Dokumente, die der Schriftform (z. B. Widersprüche) oder einer förmlichen Zustellung unterliegen, können nicht per E-Mail übersandt werden. Rechtlich verbindliche Willenserklärungen dieser Art, die per E-Mail übersendet werden, gelten als nicht abgegeben. Sie werden in diesen Fällen gebeten, die bisherigen Kommunikationswege (Brief, Fax) zu nutzen.
Die Stadt Langenzenn weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Kommunikationsweg nach Art. 3a Abs. 1 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) nicht eröffnet worden ist.