Benutzerordnung

Satzung
§ 1 Benutzungsberechtigung

Die Stadt– und Pfarrbücherei Greding ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem zur Verfügung steht. Sie ist dem St. - Michaelsbund angeschlossen und wird getragen von der Stadt Greding und der Kirchenstiftung Greding. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis/Reisepass des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.

§ 2 Verwaltungs-/Mahngebühren

Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos mit Ausnahmen der DVDs ( Gebühr jeweils 1,00 €). Es wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben.

Diese beträgt:
für Erwachsene 8€
für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 4€
für Familien 10€
Feriengäste bezahlen eine einmalige Schutzgebühr von 10,00 €, die ihnen nach der Rückgabe der Medien zurückerstattet wird. Der Nachweis des Wohnsitzes ist erforderlich.

Für jedes Medium werden bei Überschreitung der Leihfrist pro Woche 0,20 € fällig, für die Medienart Tonies beträgt die Versäumnisgebühr pro Woche 1€.

Außerdem ist bei Eintritt in die Bücherei eine Anmeldegebühr von 5€ pro Leser zu entrichten. 

 

§ 3 Leihfrist

Die Leihfrist für Bücher, Tonträger und Zeitschriften beträgt 4 Wochen (Zeitschriften für Erwachsene 2 Wochen). Eine Verlängerung dieser Leihfrist um den gleichen Zeitraum ist möglich. Mitnahmefrist für DVDs: 1 Woche)

 § 4 Haftung und Behandlung der Bücher

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind dem Büchereiteam zu melden. Das Weiterleiten an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.

§ 5 Benutzungsordnung/Benutzungssperre

Mit der Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Büchereibenutzungsordnung in vollem Umfang an. Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Träger der Bücherei auf Antrag der Büchereileitung.

§ 6 Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten

Der Benutzer hat bei Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit in seiner Wohnung die Bücherei davon zu unterrichten. Die Bücherei kann nach ihrer Wahl die Desinfektion der Medien durch den Benutzer verlangen oder die Medien selbst desinfizieren lassen. Der Benutzer trägt die dadurch entstehenden Kosten.

§ 7 Verhalten in Büchereiräumen

In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

§ 8 Öffnungszeiten

Die Bücherei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Sonntag 10.00–12.00 Uhr

Dienstag 16.00–18.00 Uhr

Donnerstag 17.00–19.00 Uhr

Freitag 9.00–11.00 Uhr

 

Stand: Januar 2023; Änderungen vorbehalten!

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