Nutzungsordnung

§1 Allgemeines

(1)     Generell gelten die Bestimmungen der Schul- und Hausordnung des Fürstenberg-Gymnasiums in der jeweils gültigen Fassung.

(2)     Für die Bibliothek besteht eine spezielle Nutzungsordnung, welcher bei Aufenthalt in der Bibliothek bzw. beim Entleihen von Medien stets Folge zu leisten ist.

(3)     Zur Nutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen.

§2 Öffnungszeiten

(4)     Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind dem Aushang bzw. der Homepage zu entnehmen.

(5)     Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Zutritt zur Bibliothek nur nach Absprache und lediglich in Begleitung einer Lehrkraft erlaubt.

§3 Verhalten

(1)     Die Bibliothek darf nur ohne Taschen, Rucksäcke o.ä. betreten werden. Mitgenommen werden dürfen nur Papier und Stifte.

(2)     In der Bibliothek ist Ruhe zu halten.

(3)     In der Bibliothek sind Essen und Trinken nicht gestattet.

(4)     Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Nutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

§4 Leseausweis

(1)     Die Ausstellung eines Leseausweises erfolgt nach der schriftlichen Kenntnisnahme der Nutzungsordnung durch den Schüler[1] und, im Falle der Minderjährigkeit, durch einen Erziehungsberechtigten. Entsprechende Formulare sind an der Bibliothekstheke erhältlich.

(2)     Der Leseausweis ist Eigentum der Bibliothek und muss bei Austritt aus dem Fürstenberg-Gymnasium zurückgegeben werden.

(3)     Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Durch die Unterschrift des Nutzers bzw. des gesetzlichen Vertreters bestätigt der Nutzer auch die elektronische Speicherung folgender Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Klasse/Gruppe.

(4)     Die persönliche Lesernummer muss geheim gehalten werden. Ein Verlust des Leseausweises ist umgehend in der Bibliothek zu melden.

 

§5 Ausleihe

(1)     Eine Ausleihe von Medien kann nur unter Vorlage eines gültigen Leseausweises erfolgen.

(2)     Die Leihfrist der Medien richtet sich nach der jeweiligen Kategorie:

  • Kinder-/Jugendbücher; Romane etc.: 4 Wochen
  • Wissenschaftliche Bücher; Lernmaterialien etc.: 2 Wochen
  • Spiele, CDs, CD-ROMs, Tonträger, DVDs, Videos etc.: 2 Wochen

(3)     Rot markierte Medien gehören dem Präsenzbestand an und sind von der Ausleihe ausgeschlossen. Gleiches gilt für die aktuellen Ausgaben von Zeitschriften und Zeitungen.

(4)     Mit Ablauf der Leihfrist muss das Medium in der Bibliothek zurückgegeben werden. Bei Überschreitung erfolgt eine schriftliche Erinnerung via E-Mail und alternativ bzw. zusätzlich über den Klassenlehrer.

Für auch auf Mahnung hin nicht zurückgegebene Medien kann die Bibliothek auf Kosten des letzten Entleihers Ersatz beschaffen.

(5)     Sofern keine Vorbestellung des Mediums vorliegt, kann über die Homepage der Bibliothek (https://webopac.winbiap.de/fgds/index.aspx) die Ausleihfrist vor ihrem Ablauf selbstständig einmal verlängert werden.

(6)     Es ist möglich, von anderen Nutzern entliehene Medien vorzubestellen. Eine Vormerkung kann selbstständig über die Homepage der Bibliothek vorgenommen werden. Sobald, das vorbestellte Medium zur Abholung bereit liegt, erfolgt bei entsprechender Freischaltung der eigenen Adresse (s.u.) eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Vorbestellung ist auf maximal drei Medien beschränkt.

(7)     Entliehene Medien können von der Bibliothek zu jeder Zeit eingefordert bzw. Leihzahlen und -fristen sowie Vorbestellungen beschränkt werden.

(8)     Über die Homepage der Bibliothek besteht die Möglichkeit, die persönliche E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um auf diesem Wege Informationen bezüglich der Verfügbarkeit von Vorbestellungen bzw. Abgabeerinnerungen zu erhalten. Es wird jedem Nutzer nachdrücklich empfohlen, diese Möglichkeit über das Leserkonto zu aktivieren.

§6 Umgang mit Medien und Schadensersatzpflicht

(1)     Mit den Medien, den elektronischen Geräten sowie dem Inventar der Bibliothek ist sorgsam umzugehen. Beschädigungen, Veränderungen und Verschmutzungen jeglicher Art sowie Eintragungen oder das Anbringen von Markierungen sind grundsätzlich untersagt.

(2)     Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums verpflichtet sich der Nutzer zu sofortiger Meldung beim Bibliothekspersonal und zur Ersatzbeschaffung. Erfolgt letztere nicht oder nicht unmittelbar, ist die Bibliothek berechtigt, auf Kosten des Nutzers Ersatz zu beschaffen. Ist dies nicht möglich, ergeht an den Nutzer eine Forderung in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwertes des Mediums in Geld, die sich der Nutzer zu entrichten verpflichtet. Es ist nicht gestattet, Beschädigungen oder Mängel an Medien selbst oder durch Dritte zu beheben.

(3)     Eine Weitergabe bibliothekseigener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(4)     Für Schäden, die sich durch die Nutzung jeglicher Art von Medien der Bibliothek an persönlichen Datenträgern, Dateien oder elektronischen Geräten ergeben, wird seitens der Bibliothek keine Haftung übernommen.

§7 Internetnutzung und Computerarbeitsplätze

(1)     Für die Nutzung der Computerarbeitsplätze und damit verbunden des schuleigenen Internetzugangs in der Bibliothek gelten die in der Hausordnung manifestierten Regel der PC-Nutzung. Insbesondere ist untersagt:

  • Das Ausführen von Spielen und Chatprogrammen
  • Das Aufrufen von Adressen rassistischen, pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalts sowie eine Speicherung solcher Inhalte
  • Vornahme von Veränderungen an der Hard- bzw. Softwarekonfiguration der Arbeitsplätze sowie des gesamten Netzwerks

(2)     Jede Nutzung der Computerarbeitsplätze muss durch Abgabe des Leseausweises an der Theke beantragt werden. Es erfolgt hierbei ein Eintrag in eine eigene Nutzerliste.

(3)     Zur Wahrung der zutreffenden Vorschriften des Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrechts wird unterstützend eine spezielle Überwachungssoftware eingesetzt.

(4)     Die Bibliothek haftet nicht:

  • Für den Ausfall oder Qualitätseinbußen von Angeboten, die über die Computerarbeitsplätze genutzt werden
  • Für die Folgen wirtschaftlicher und kommerzieller Transaktionen, die von den Computerarbeitsplätzen aus vorgenommen werden

(5)     Es obliegt der Bibliotheksverwaltung, bei besonderen Anlässen spezielle Vorgaben, Beschränkungen und Verbote bezüglich der Nutzung der Computerarbeitsplätze zu erlassen.

§8 Inkrafttreten

(1)     Diese Nutzungsordnung tritt am 15. Oktober 2023 in Kraft.



[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

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