Hygienekonzept - neue Besuchsregeln

Hygienekonzept (Stand: 02. 09. 2021)

Das vorliegende Hygienekonzept für die Stadtbücherei Dietfurt wurde auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institus, des Infektionsschutzgesetzes, der Beschlüsse der Bundesregierung bzw. des Freistaates Bayern zu gebotenen Verhaltens- und Hygienestandards, sowie des „Leitfadens zum Corona-Komplex“ des St. Michaelsbundes entwickelt. Die nachfolgenden Verhaltensregeln sind sowohl für das Team der Stadtbücherei Dietfurt/das Kulturhaus Dietfurt wie auch für deren Kunden*innen bindend und wurden bezugnehmend auf die 14. Bayr. Infektionsschutzsmaßnahmenverordnung[1] vom 02.09.2021 aktualisiert.

Hygienekonzept und Verhaltensregeln der Stadtbücherei Dietfurt  im Zuge der CORONA-Pandemie (SARS-Covid19) (Stand: 02. 09. 2021)

 Allgemeine Regeln und Vorsichtsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen und Kunden*innen:

 1. 3G-Regel:  Ab einer Inzidenz von > 35 im Lankreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken und zu Veranstaltungen nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Räumlichkeiten zu kontrollieren.

  • Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
  • Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
  • Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 h alt sein dürfen, sowie PCR-Tests, die höchstens 48 h alt sein dürfen.

Von der 3G-Regel ausgenommen sind: 

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler, die wegen der regelmäßigen Schultests als getestet gelten. Das gilt nach Meldung des Bayerischen Bibliotheksverbands auch während der Ferien.
  • Mitarbeiter*innen, solange sie die Bücherei zum Zweck der Ausübung des Berufs oder Ehrenamts betreten

 2. Maskenpflicht:  Es gilt in allen öffentlichen Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Diese entfällt, sobald am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz mit mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen sowie für Personal im Thekenbereich hinter einer Schutzscheibe. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen

3. Mindestabstand, Höchstpersonenzahl entfallen sowohl für den regulären Betrieb als auch für Veranstaltungen.

4. Veranstaltungen:  Es gelten alle o. g. Regeln. Zusätzlich müssen bei kulturellen Veranstaltungen die Kontaktdaten der Besucher erhoben werden.

5. Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen/Hausrecht: Das Teampersonal ist jederzeit befugt, die Kunden*innen der Stadtbücherei Dietfurt auf die Einhaltung der entsprechenden Sicherheits- und Hygenieregeln im Zuge der CORONA-Pandemie hinzuweisen und zur Einhaltung dieser aufzufordern. Diese Aufforderung hat im Hinblick auf die Wertschätzung unserer Kunden*innen freundlich und höflich zu geschehen. Sollten einzelne Kunden*innen - trotz mehrfacher Bitte und Aufforderung - die entsprechenden Regeln nicht einhalten oder diese ignorieren, kann der/die Kunde/in des Hauses/der Stadtbücherei verwiesen werden (-> Hausrecht). Dies geschieht unter der notwendigen Berücksichtigung und im Interesse der Gesundheit und Sicherheit deranwesenden Kunden*innen sowie des Büchereiteams.



[1] https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/615/baymbl-2021-615.pdf

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