Benutzungsordnung

Benutzungs- und Entgeltordnung 2024

Benutzungs- und Entgeltordnung

 1 Allgemeines

Die Stadtbücherei Baunatal ist eine öffentliche, für alle zugängliche Einrichtung der Stadt Baunatal. Sie dient der allgemeinen Information, der schulischen, beruflichen und politischen Bildung und der Freizeitgestaltung.

Die Stadtbücherei hält Medien und Geräte im Rahmen dieser Benutzungsordnung für alle zur Nutzung in der Stadtbücherei bereit.

Die Ausleihe von Medien und Geräten aus der Stadtbücherei und die Nutzung der digitalen Angebote sind nur mit einem gültigen Ausweis der Stadtbücherei möglich.

Die Öffnungszeiten sowie weitere temporäre Regelungen werden per Aushang bekannt gegeben.

 

2 Verhalten in der Stadtbücherei

Die Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbücherei beeinträchtigt werden.

Essen ist nicht erlaubt.

Getränke sind nur im Obergeschoss erlaubt.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind ausgebildete Assistenzhunde.

Taschen, Jacken u. ä. können in der Garderobe im Untergeschoss eingeschlossen werden. Auf Verlangen ist der Inhalt der Taschen vorzuzeigen.

Das Personal der Stadtbücherei übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

Wer gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung verstößt, kann für den betreffenden Tag durch das Personal aus den Räumen der Stadtbücherei verwiesen werden.

Die Leitung des zuständigen Fachbereichs ist berechtigt, Haus- und Ausleihverbote bis zu einem halben Jahr auszusprechen.

Der Magistrat der Stadt Baunatal kann Personen bei groben oder wiederholten Verstößen von der Benutzung der Stadtbücherei ausschließen.

Alle Verpflichtungen, die gegenüber der Stadt Baunatal entstanden sind, bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.

 

3 Anmeldung

Die Anmeldung ist nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Nationalpasses, eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Duldung möglich. Enthält das Ausweisdokument keine inländische, melderechtlich erfasste Wohnanschrift, muss zusätzlich eine aktuelle Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung vorgelegt werden. 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen auf dem Anmeldeformular der Stadtbücherei die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertretung. Zusätzlich sind deren oben genannte Dokumente vorzulegen.

Für Anmeldungen im Rahmen einer Schulveranstaltung gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren.

Alle Benutzerinnen und Benutzer (und deren gesetzliche Vertretung) erkennen mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular der Stadtbücherei die Benutzungs- und Entgeltordnung an.

Die Angaben auf dem Anmeldeformular werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes auf Systemen eines externen Dienstleisters elektronisch gespeichert und verarbeitet.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten die Benutzerinnen und Benutzer einen Ausweis, der nicht übertragbar ist. Er bleibt Eigentum der Stadtbücherei und ist bei der Abmeldung zurückzugeben.

Namens- und Adressänderungen sowie der Verlust des Ausweises sind der Stadtbücherei unter Vorlage der oben genannten Dokumente unverzüglich mitzuteilen.

 

4 Ausleihe

Die Ausleihe von Medien (u.a. Bücher und Zeitschriften) und Geräten (u.a. E-Book-Reader) kann nur gegen Vorlage des eigenen Ausweises erfolgen.

(Ausnahme: Erziehungsberechtigte können Medien und Geräte für ihr Kind mit dessen Ausweis entleihen.)

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Ausleihe auf altersgerechte Medien und Geräte beschränkt. Grundsätzlich sind Erziehungsberechtigte jedoch selbst für die altersgerechte Auswahl der Medien und Geräte für ihre Kinder verantwortlich. Dies gilt auch für die Nutzung digitaler Angebote.

Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen mit ihrem Ausweis nur in Begleitung einer oder eines Erwachsenen Medien ausleihen.

Das Personal der Stadtbücherei ist in Ausnahmefällen berechtigt, die Anzahl der ausleihbaren Medien und Geräte pro Ausweis zu begrenzen und die Leihfrist zu verkürzen oder zu verlängern.

 

Die Leihfrist beträgt für:

Zeitschriften und DVDs                                             14 Tage

Bücher und alle weiteren Medien und Geräte          28 Tage.

 

Zeitungen, Präsenzbestände sowie Handapparate werden nicht ausgeliehen. Bei Zeitschriften ist das jeweils neueste Heft nicht ausleihbar.

Bücher (außer Oster- und Weihnachtsbücher) können zwei Mal um jeweils 28 Tage verlängert werden. Dies ist nur möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Die neue Leihfrist berechnet sich ab dem Zeitpunkt der Verlängerung.

Alle anderen Medien und Geräte sind nicht verlängerbar.

Bei Überschreitung der Leihfrist werden Entgelte fällig.

 

Für die Rückgabe von kleinformatigen Medien und Geräten außerhalb der Öffnungszeiten steht eine Medienrückgabebox zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Abgabemöglichkeit (z.B. an gesetzlichen Feiertagen) besteht nicht und entbindet die Benutzerinnen und Benutzer nicht von der eigenverantwortlichen, fristgerechten Abgabe der Medien und Geräte. Bei Abgabe über die Rückgabebox bleibt das Fristdatum bindend.

Ausgeliehene Medien und Geräte können gegen Entrichtung eines Entgeltes vorbestellt werden.

 

5 Haftung

Die Medien und Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Vor der Ausleihe sind sie von den Benutzerinnen und Benutzern auf etwaige Schäden sowie deren Vollständigkeit (Beilagen wie z.B. Karten und Bastelbögen) hin zu prüfen. Eventuelle Mängel sind dem Personal der Stadtbücherei zu melden, da sie sonst der Benutzerin oder dem Benutzer angerechnet werden.

Beschädigung und Verlust ausgeliehener Medien und Geräte (auch einzelner Bestandteile) sind der Stadtbücherei unverzüglich mitzuteilen. In diesen Fällen sind die Benutzerinnen und Benutzer zum Neukauf der Medien und Geräte (bzw. einzelner Bestandteile) verpflichtet. Ist dies nicht möglich, ist maximal der Neubeschaffungswert der Medien und Geräte zu zahlen. Über Ausnahmen entscheidet die Stadt Baunatal.

Die Weitergabe von Medien und Geräten an Dritte ist unzulässig.

Die Stadt Baunatal haftet nicht für Schäden, die durch ihre Medien und Geräte und deren Nutzung entstehen.

Ausgeliehene Medien und Geräte dürfen nicht für öffentliche Aufführungen verwendet werden. Die Stadt Baunatal haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter.

Die Benutzerinnen und Benutzer haften gegenüber der Stadt Baunatal für alle Schäden, die aus dem Missbrauch oder Verlust des Ausweises oder der ausgeliehenen Medien entstehen.

Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen der Benutzerinnen und Benutzer in den Räumen der Stadtbücherei übernimmt die Stadt Baunatal keine Haftung.

Bei Verlust eines Garderoben-Schließfachschlüssels sind die Benutzerinnen und Benutzer zur Zahlung der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.

 

6 Computer in der Bücherei

Die Computer in der Bücherei (Internet- und Rechercheplätze, die Selbstverbuchungsautomaten sowie weitere Endgeräte) befinden sich im öffentlichen Raum; die Bildschirme sind von Dritten einsehbar. Durch die Nutzung dieser Geräte wird dies von den Benutzerinnen und Benutzern anerkannt.

Weitere Informationen zur Nutzung der oben genannten Geräte werden durch Aushang bekannt gegeben.

Die Nutzung der öffentlich zugänglichen Computer kann durch das Personal der Stadtbücherei begrenzt werden.

Manipulationen (z. B. Änderungen der Konfiguration, des Betriebssystems oder der Software) sind untersagt. Andere Software darf weder installiert noch ausgeführt werden. Durch Manipulationen verursachte Schäden werden den Benutzerinnen und Benutzern in Rechnung gestellt.

Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit oder den Zugriff auf Seiten oder Dienste im Internet.

Die Stadt Baunatal behält sich vor, den Internetzugriff auf bestimmte Seiten zu sperren. Sie übernimmt keine Verantwortung für die im Internet verfügbaren Ressourcen und Mitteilungen. Es gilt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.

Rechtswidrige Nachrichten und Beiträge dürfen nicht aufgerufen, gespeichert und versendet werden. Das Senden von Werbung ist nicht gestattet. Beim Kopieren und Drucken ist das Urheberrecht zu beachten. Die Benutzerinnen und Benutzer sind bei Nichtbeachtung haftbar.

Im Internet werden Daten teilweise ungesichert übermittelt. Dies ist zu beachten, wenn persönliche Daten, Kreditkarteninformationen oder Passwörter abgefragt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, sind die Benutzerinnen und Benutzer angehalten, ihre Konten, gespeicherten Dokumente, Email-Anlagen etc. zu schließen und vom Computer zu löschen. Die Stadt Baunatal haftet nicht für die Sicherheit und den Schutz der Daten der Benutzerinnen und Benutzer sowie für dadurch entstehende Schäden.

Für die Funktionsfähigkeit des Internets und der PCs übernimmt die Stadt keine Gewähr.

Alle Sitzungen an unter oben genannten Geräten werden protokolliert.

 

7 Digitale Angebote

Die Stadtbücherei ermöglicht den Zugriff auf digitale Angebote.

Bei externen Partnerangeboten gelten deren Benutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen. Diese sind online zu lesen und anzuerkennen.

Auch die Ausleihbedingungen (z. B. Leihfrist) werden von den externen Anbietern geregelt.

Bei Nutzung digitaler Angebote von Drittanbietern übernimmt die Stadt keine Haftung. Der Datenschutz obliegt den jeweiligen Anbietern.

Urheberrechtsverletzungen der digitalen Angebote werden von den jeweiligen Rechteinhabern verfolgt.

Mit Beendigung eines digitalen Angebots durch die Stadtbücherei erlischt automatisch die Möglichkeit der Anwendung.

 

8 Entgelte

Die Benutzung der Angebote ist in den Räumen der Stadtbücherei kostenlos.

Jahresentgelt

Für die Ausleihe von Medien und Geräten und die Nutzung digitaler Angebote wird ein Jahresentgelt (12 Monate ab Einzahlungsdatum) erhoben:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                                                               frei

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre mit entsprechendem Nachweis              5,00 €

Erwachsene ab 18 Jahre                                                                                                  15,00 €

deren (Ehe-) Partnerinnen oder Partner mit gleicher Anschrift                                 5,00 €.

 

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtscard und ehrenamtlich für die Stadtbücherei Tätige zahlen kein Jahresentgelt, jedoch alle anderen anfallenden Entgelte. Hierfür ist bei der Anmeldung die Ehrenamtscard oder eine Bestätigung der Einrichtung, in der sie aktiv sind, vorzulegen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Baunatal oder aus sozialen, kulturellen oder Bildungseinrichtungen in Baunatal können einen Ausweis für die Ausleihe im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten. Dafür muss bei der Anmeldung ein Nachweis ihrer Beschäftigung vorgelegt werden. Dieser Ausweis ist nur für dienstliche Zwecke nutzbar.

Inhaberinnen und Inhaber eines Ausweises für dienstliche Zwecke zahlen keine Entgelte.

 

Überschreitungsentgelt

Bei Überschreiten der Leihfrist beträgt das Entgelt für jedes ausgeliehene Medium und Gerät:

 ab dem 1. Tag            1,00 €

ab dem 15. Tag          2,00 €

ab dem 29. Tag          3,00 €.

Dieses Entgelt ist ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung zu zahlen, auch wenn die Benutzerinnen und Benutzer keine Erinnerung erhalten haben. Hinzu kommt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,00 € für jede schriftliche oder elektronische Erinnerung.

Bleiben diese Erinnerungen erfolglos, erhalten die Benutzerinnen und Benutzer eine Rechnung über den Wert der Medien und Geräte und die bisher angefallenen Entgelte.

Diese Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

Weitere Entgelte

Weitere Entgelte werden erhoben:

je Vorbestellung entliehener Medien/Geräte                                    1,00 €

je Bestellung regionaler Verbundkatalog NordHessenBib              3,00 €

je Ersatzausweis                                                                                     3,00 €.

Die Kosten für Ausdrucke und Kopien werden durch Aushang bekannt gegeben. Auch Fehlkopien müssen bezahlt werden.

Es ist das geltende Urheberrecht zu beachten.

Alle fälligen Entgelte sind bar in der Stadtbücherei oder über ePayment zu bezahlen. Andere Zahlungsweisen sind nur in Absprache mit der Stadt Baunatal möglich.

Die Ausleihe von Medien und Geräten und die Nutzung digitaler Angebote ist nur nach Bezahlung der offenen Entgelte möglich.

Eine Beendigung des Benutzungsverhältnisses führt nicht zu einer Rückerstattung von geleisteten Entgelten.

 

9 Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft und ersetzt die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 01.07.2021 (veröffentlicht am 14.07.2021).

Der Magistrat der Stadt Baunatal

In meinem Konto anmelden.