Benutzungsordnung

1 Allgemeines
1.1   Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Ampfing. Sie dient durch die Bereitstellung von Medien der allgemeinen Information, der Fort-, Aus- und Weiterbildung und der Freizeitgestaltung der Bürger.
1.2   Die Benutzung der Bücherei ist jedermann, während der Öffnungszeiten, im Rahmen dieser Benutzungsordnung gestattet.
1.3   Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.

2 Anmeldung
2.1   Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises an. Dabei werden seine Angaben unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer erkennt die Benutzungsordnung mittels seiner Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an und gibt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person.
2.2   Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten zur Nutzung der Bücherei erforderlich.
2.3   Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und der Eigentum der Bücherei bleibt. Zur Entleihung von Medien der Bücherei ist der Benutzerausweis vorzulegen. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
2.4   Jeder Benutzer ist verpflichtet, der Bücherei Namens- und Anschriftenänderungen unverzüglich mitzuteilen.
2.5   Für den Ersatz eines abhanden gekommenen oder beschädigten Benutzerausweises wird ein Entgelt erhoben. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Bücherei es verlangt, wenn die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind oder wenn die Benutzung der Bücherei nicht mehr beabsichtigt ist.
3 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung
3.1   Medien können zur Benutzung außerhalb der Bücherei nur gegen Vorlage des Benutzerausweises ausgeliehen werden. Die Bücherei ist berechtigt, die Nutzung bestimmter Werke auf die Büchereiräume zu beschränken.
3.2   Leihfrist: Die Leihfrist beträgt für - Bücher 28 Tage - Kassetten und CD’s 28 Tage - Zeitschriften 28 Tage - CD-Roms 28 Tage - Video-DVD’s  7 Tage In besonderen Fällen kann die Gemeindebücherei die Leihfrist verkürzen oder die Anzahl der gleichzeitig zu verleihenden Medien begrenzen oder entliehene Medien zurückzufordern. Für bestimmte Medienarten kann die Büchereileitung gesonderte Ausleihbedingungen festlegen.
3.3   Verlängerung: Die Leihfrist von Büchern kann vor Ablauf auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
3.4   Vormerkung: Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorbestellte Medium zur Abholung bereit liegt. Wird ein vorbestelltes Medium innerhalb der Bereitstellungsfrist von 10 Tagen nicht abgeholt, kann die Bücherei anderweitig darüber verfügen. Bei mehreren Vorbestellungen entscheidet die Reihenfolge der Bestellung. Vorbestellungen können in einzelnen Fällen zahlenmäßig beschränkt oder verweigert werden.
3.5   Die Bücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.
3.6   Die Weitergabe von aus der Bücherei entliehenen Medien an Dritte ist nicht gestattet.
3.7   Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu beachten.
 
4 Leihverkehr
4.1   Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.
4.2   Werden für die Besorgung von Titeln und Kopien im Leihverkehr der Bücherei von anderen Büchereien Gebühren in Rechnung gestellt, trägt diese der Besteller.
4.3   Bei der Besorgung von Titeln und Kopien im Leihverkehr wird der Benutzer benachrichtigt, wenn die bestellte Literatur eingetroffen ist. Nicht abgeholte Sendungen werden nach einer Bereitstellungsfrist von 8 Tagen an die liefernde auswärtige Bücherei zurückgeschickt, gelieferte Kopien werden vernichtet. Die durch seine Leihverkehrsbestellung veranlassten Gebühren sind vom Benutzer auch dann zu entrichten, wenn er bestellte und richtig gelieferte Sendungen trotz Benachrichtigung nicht abholt.
4.4   Für die Benutzung der im Leihverkehr beschafften Werke gelten die besonderen Auflagen der liefernden auswärtigen Bücherei, im Übrigen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung (z.B. bei Überschreitung der Leihfrist).
 
5 Behandlung der entliehenen Medien, Medienersatz, Haftung
5.1   Der Benutzer ist verpflichtet, entliehene Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Eintragungen, Unterstreichungen, Eigenreparaturen u.ä. sind untersagt und gelten als schadenersatzpflichtige Beschädigung. Der Benutzer hat den Zustand der ihm übergebenen Medien nach Möglichkeit sofort zu überprüfen und auf etwaige Mängel hinzuweisen. Erfolgt keine Beanstandung, wird davon ausgegangen, dass er das Medium in einwandfreiem Zustand erhalten hat.
5.2   Der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen.
5.3   Für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der Bücherei während der Benutzung sowie für Schäden, die aus dem Verlust oder dem Missbrauch des Benutzerausweises durch Dritte entstehen, hat der Benutzer vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
5.4   Audiovisuelle Medien und elektronische Medien dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von Herstellern vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden. Vor der Rückgabe sind die Bänder von Tonkassetten zurückzuspulen.
5.5   Die Bücherei haftet nicht für etwaige Schäden, die durch von ihr ausgeliehene Medien entstanden sind.
 
6 Entgelte
6.1   Für die Benutzung der Gemeindebücherei werden grundsätzlich keine Entgelte erhoben.
6.2   Von der Unentgeltlichkeit sind die in der Anlage aufgeführten Sachverhalte ausgenommen.
7 Entgelte aus Anlass der versäumten Rückgabefrist
7.1   Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, fällt ohne gesonderte schriftliche Mahnung ein Säumnisentgelt an (siehe Anlage),
7.2   Die Bücherei erinnert unter Fristsetzung an die Rückgabepflicht. Bleibt die dritte Erinnerung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen erfolglos, werden die Medien zum Neupreis in Rechnung gestellt.
 
8 Hausordnung
8.1   Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. Das Rauchen und verzehren von Speisen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet. Getränke sind im dafür vorgesehenen Lese-Cafe zu trinken.
8.2   Tiere dürfen in die Räume der Bücherei nicht mitgebracht werden.
8.3   Für die Nutzung des Internet-Anschlusses können vom Personal der Bücherei maximale Benutzungszeiten festgesetzt werden.
 
9 Weisungs- und Ausschlussrecht
9.1   Anordnungen und Weisungen der Mitarbeiter der Gemeindebücherei ist unverzüglich Folge zu leisten.
9.2   Personen, die schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Entgeltordnung oder der Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Bücherei vorübergehend, dauernd oder teilweise ausgeschlossen werden.
9.3   Wenn ein Benutzer der Aufforderung zur Rückgabe entliehener Medien nicht nachkommt oder geschuldete Entgelte nicht entrichtet, ist die Bücherei berechtigt, die Ausleihe weiterer Medien an ihn einzustellen und zu diesem Zweck das Benutzerkonto zu sperren.
 
10 Ergänzende Benutzungsregelungen für den Internet-Arbeitsplatz
10.1   Haftungsausschluss der Bücherei gegenüber Internet-Dienstleistern: Die Bücherei haftet nicht für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer des EDV-Arbeitsplatzes und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internet-Dienstleistern.
10.2   Haftungsausschluss der Bücherei gegenüber dem Benutzer: Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen, für Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Büchereisarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Daten oder Medienträgern entstehen, für Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
10.3   Gewährleistungsausschluss der Bücherei gegenüber den Benutzer: Die Bücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.
10.4   Beachtung strafrechtlicher Vorschriften: Der Benutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten, keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten zu nutzen.
10.5   Benutzerhaftung: Der Benutzer verpflichtet sich, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch seine Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei entstehen zu übernehmen.
10.6   Technische Nutzungseinschränkungen: Es ist nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren sowie eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen.
Anlage zur Benutzungsordnung
 
Entgeltordnung
 
 
1. Zweitausstellung eines Büchereiausweises 2,00 Euro
2. Entgelt für versäumte Rückgabefrist pro Medium und Woche ab dem 14. Tag nach Fälligkeit 0,50 Euro
3. Internet-Nutzung je angefangene halbe Stunde 0,50 Euro
4. Internet-Ausdruck je Seite 0,10 Euro
5. Bestellung im auswärtigen Leihverkehr pro Medieneinheit
 - für Erwachsene 2,50 Euro
 - Schüler, Auszubildende und Studenten 1,50 Euro
 
Stand: 01.01.2012

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